OLG Hamm: Anmeldung der konkreten Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer nach Mustersatzung gegründeten GmbH
Das OLG Hamm hat mit Beschluss 14.4.2011 - I-15 Wx 499/10 - entschieden:
Bei einer nach der Mustersatzung gegründeten GmbH kann die Anmeldung der konkreten Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers nicht mit dem Zusatz verbunden werden, dieser sei einzelvertretungsberechtigt.