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Wirtschaftsrecht
12.09.2017
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Anmeldung der Umwandlung einer nach niederländischem Recht gegründeten B. V. in eine GmbH

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 19.7.2017 – I-3 Wx 171/16 – entschieden:1. Setzt das Registergericht in einem Beschluss (hier mit der Formulierung, der Eintragung stehe „folgendes Hindernis“ entgegen, zur Stellungnahme werde eine Frist gesetzt und der Antrag werde nach Fristablauf zurückgewiesen) den Anschein einer Zwischenverfügung im Sinne des § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG, so kann gegen den Beschluss zulässigerweise Beschwerde eingelegt werden, auch wenn das Registergericht darin nicht auf ein – unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung – durch den Antragsteller zu behebendes Eintragungshindernis hingewiesen hat.

2. Die Anmeldung der Umwandlung einer nach niederländischem Recht gegründeten im niederländischen Handelsregister der Kammer für Handelssachen (Kamer van Koophandel) eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.) im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels in eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Verlegung ihres Satzungs- und Verwaltungssitzes sowie der Änderung der Firmierung darf das Registergericht nicht mit der Begründung zurückweisen, es fehle hierfür an einer Regelung durch den nationalen Gesetzgeber.

3. In Ansehung der „Vale-Entscheidung“ des EuGH vom 12. Juli 2012 (C-378/10, NZG 2012, 871) sind Art. 49 und 54 AEUV  dahin zu verstehen, dass einer dem Recht eines anderen Mitgliedsstaats unterliegenden Gesellschaft der Formwechsel in eine GmbH nach deutschem Recht nicht verwehrt werden kann, wenn ein solcher Formwechsel für Gesellschaften nach deutschem Recht möglich ist.

Soweit der Gesetzgeber nicht entsprechend tätig wird, haben die Gerichte die nationalen Vorschriften unter Beachtung dieser Pflicht aus den Art. 49 und 54 AEUV anzuwenden und hat das Registergericht – wie hier noch nicht geschehen - das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen nach europarechtskonform auszulegendem deutschen Recht zu prüfen.

 

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