OLG Düsseldorf: Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH zur Handelsregistereintragung
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22.1.2020 – I-3 Wx 52/191 - entschieden: Die Anmeldung einer aufgrund – formlos wirksamen – Auflösungsbeschlusses erfolgten Auflösung einer Ein-Personen-GmbH ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister einzureichen.
2. Ist – wie hier – ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentliche beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein Dokument mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a BeurkG zu übermitteln, das entweder durch Scannen des Papierdokumentes oder durch Herstellen einer „elektronische Leseabschrift“ kreiert werden kann.