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Wirtschaftsrecht
07.09.2011
Wirtschaftsrecht
BVI/BaFin: Anlegerschutz für Anleger von Investmentfonds wird ausgebaut - neue Schlichtungsstelle eingerichtet

Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat am 1.9.2011 ihre Arbeit aufgenommen. Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit wird den Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.

Bereits seit dem 1.7.2011 können die Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) anrufen. Die BaFin-Schlichtungsstelle ist eine Auffangschlichtungsstelle für Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der BVI-Schlichtungsstelle fallen. Ob ein Unternehmen an der Schlichtung des Verbands teilnimmt, erfährt man bei der Ombudsstelle für Investmentfonds. Ein versehentlich an die BaFin gerichtetes Schlichtungsgesuch wird unbürokratisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet.

(PM BMF/BaFin vom 1.9.2011)

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