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Wirtschaftsrecht
19.07.2018
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Anleger können sich nicht mehr auf EU-interne Investitionsschutzabkommen berufen

Die EU-Kommission hat am 19.7.2018 Erläuterungen zum Umgang mit dem Schutz von Investitionen innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. In der Mitteilung wird klargestellt, wie das EU-Recht die Rechte von EU-Investoren schützt und Anleger diese Rechte vor nationalen Verwaltungsbehörden und Gerichten durchsetzen können. „Es gibt im Binnenmarkt keinen Platz für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten. Die heutige Mitteilung ist ein deutliches Signal dahin gehend, dass der Anlegerschutz bereits durch EU-Recht gewährleistet ist“, sagte Valdis Dombrovskis, Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion. Die knapp 200 bilateralen Abkommen sind rechtswidrig, da sie sich mit den EU-Binnenmarktvorschriften überschneiden und zu einer Diskriminierung zwischen EU-Investoren führen.

„Die Förderung der Investitionstätigkeit ist ein zentrales Ziel der Kapitalmarktunion. Im EU-Recht sind der Schutz der Rechte von EU-Investoren und die Befähigung von Regierungen, im öffentlichen Interesse regulierend tätig zu werden, gut austariert“, sagte Dombrovskis.

Mit der Mitteilung vom 19.7.2018 sollen die Rahmenbedingungen für Anleger in der EU gestärkt werden. Dies ist ein essenzieller Baustein, um die Investitionstätigkeit im EU-Binnenmarkt zu erhöhen. Das EU-Recht vermag nicht alle Probleme zu lösen, vor denen Anleger bei ihren Tätigkeiten stehen mögen. In der Mitteilung wird jedoch klargestellt, dass das EU-Recht die Rechte von EU-Investoren schützt.

EU-Investoren können sich nicht mehr auf EU-interne bilaterale Investitionsschutzabkommen berufen. In einem kürzlich ergangenen Urteil (in der Rechtssache Achmea) hat der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt, dass Investor-Staat-Schiedsklauseln in EU-internen bilateralen Investitionsabkommen rechtswidrig sind (RIW 2018, 200 ff. mit RIW-Komm. Müller; dazu auch Wilske, RIW 5/2018, „Die Erste Seite“; Gundel, EWS 2018, 124; Nacimiento/Bauer, BB 2018, 1347)  Infolge dieses Urteils hat die Kommission ihren Dialog mit allen Mitgliedstaaten intensiviert und diese aufgefordert, Maßnahmen zur Beendigung der Abkommen zu ergreifen.

(Mitteilung EU-Kommission vom 19.7.2018)

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