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Wirtschaftsrecht
07.10.2020
Wirtschaftsrecht
EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell unzulässig

Mit Urteilen vom 6.10.2020 hat der EuGH in der Rs. C-623/17 und den verbundenen Rs. C-511/18, 512/18 und 520/18 entschieden, dass die anlasslose und zeitlich unbegrenzte Vorratsdatenspeicherung generell unzulässig ist. Jedoch verbleibt den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit, Ausnahmen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder für den Fall einer gegenwärtigen oder bevorstehenden Bedrohung der nationalen Sicherheit  vorzusehen. Dem Vernehmen nach will die deutsche  EU-Ratspräsidentschaft die Vorratsdatenspeicherung vorantreiben und im Ministerrat eine neue Arbeitsgruppe einsetzen, die sich mit weiteren Anläufen für eine EU-weite Überwachung von Nutzerspuren befasst.

(PM EuGH Nr. 123/29 vom 6.10.2020; heise online vom 4.10.2020).

 

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