BGH: Anlageberatungsverträge ab 1.8.2014 – Aufklärungspflicht der Bank über versteckte Innenprovisionen von Seiten Dritter
Der BGH hat mit Urteil vom 3. Juni 2014 - XI ZR 147/12 - entschieden:
a) Eine beratende Bank hat Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1. August 2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären.
b) Soweit diese Aufklärung im Rahmen von Anlageberatungsverträgen vor dem 1. August 2014 unterblieben ist, handelte die beratende Bank ohne Verschulden.
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