OLG Frankfurt: Anlageberatung - Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines Prospekts
Mit Urteil vom 17.1.2014 - 23 U 23/13 - hat das OLG Frankfurt entschieden: Über ein Ermittlungsverfahren, das einen Hauptvertragspartner betrifft und das sich auf die Zuverlässigkeit und Seriosität des Partners auswirkt, muss aufgeklärt werden. Der Gläubiger muss sich die Kenntnis eines Vertreters gemäß § 199 Abs. 1 BGB nur dann zurechnen lassen, wenn er diesen mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftrag hat.