OLG Frankfurt: Anlageberatung - Wissenszurechnung eines Treuhänders - Fehlerhaftigkeit eines Prospekts
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 17.1.2014 - 23 U 23/13 - entschieden:
1. Über ein Ermittlungsverfahren, das einen Hauptvertragspartner betrifft und das sich auf die Zuverlässigkeit und Seriosität des Partners auswirkt, muss aufgeklärt werden.
2. Der Gläubiger muss sich die Kenntnis eines Vertreters gemäß § 199 I BGB nur dann zurechnen lassen, wenn er diesen mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftrag hat.