R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
27.12.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren

Mit Urteil vom 1.12.2011 - III ZR 56/11 - hat der BGH entschieden, dass ein Anlageberater zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich seine Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Entscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Er muss deshalb eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischem Sachverstand prüfen oder den Anlageinteressenten auf ein diesbezügliches Unterlassen hinweisen. Ein Berater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, hat sich dabei aktuelle Informationen über das Objekt, das er empfehlen will, zu verschaffen. Dazu gehört die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse (vgl. z.B. Senatsurteile vom 5.3.2009 - III ZR 302/07, Rn. 13 ff., BB 2009, 1094 mit Komm. Unzicker; vom 5.11.2009 - III ZR 302/08, 16, 18, BB 2010, 725 mit Komm. Langen/Lang; vom 16.92010 - III ZR 14/10, Rn. 10, NZG 2010, 1272, 1273).

stats