OLG Frankfurt: Ankündigung eines Insolvenzverkaufs
Mit Urteil vom 27.3.2008 - 6 U 66/07 - hat das OLG Frankfurt entschieden: Die Ankündigung eines „Insolvenzverkaufs", bei dem Ware zu reduzierten Preisen abgegeben werden, beinhaltet weder einen Preisnachlass noch eine sonstige Verkaufsförderungsmaßnahme i. S. v. § 4 Nr. 4 UWG; daher muss bei der Werbung der Zeitraum der Verkaufsveranstaltung nicht angegeben werden