OLG München: Ankündigung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im IuK-System
Mit Beschluss vom 22.11.2012 - 31 Wx 421/12 - hat das OLG München entschieden: Die Ankündigung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im IuK-System des Registergerichts muss keine Einzelheiten zu Inhalt und Ergebnis der vorangegangenen Ermittlungen enthalten.