BaFin : Anhörungen zu Positionslimits
Die BaFin beabsichtigt, aufgrund der §§ 54 ff. des neuen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Positionslimits auf Warenderivate festzulegen. Dies soll in Gestalt bindender Allgemeinverfügungen geschehen.
Die entsprechenden Entwürfe hat die BaFin heute veröffentlicht. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 5. 2.2018 unter der E-Mail-Adresse Positionslimits-MIFID@bafin.de entgegen.
(Meldung BaFin vom 22.1.2018)