Rechtsausschuss: Anhörung zur geplanten Änderung der ZPO
Mit einer geplanten Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) beschäftigt sich eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses, die für den 9.5.2011 vorgesehen ist. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten in zwei voneinander getrennten Gesetzentwürfen (17/4431), (17/5363) die Möglichkeit vorsehen, dass nach der ZPO die Berufung möglich ist. Die Bundesregierung beabsichtigt in einem Gesetzentwurf (17/5334), bei der ZPO für Zurückweisungsbeschlüsse mit einer Untergrenze von 20.000 Euro das Recht der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen. Damit seien die Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsgerichtsurteile. Nach der ZPO ergangene Urteile können dann nicht angefochten werden, wenn die Richter zum Beispiel einstimmig davon überzeugt sind, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Als Sachverständige sind eingeladen: Professor Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am BGH aus Freiburg i. Br.; Professor Reinhard Greger von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Karl-Heinz Keldungs, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf; Richard Lindner, Wendt Nassall und Professor Ekkehard Reinelt, Rechtsanwälte beim BGH in Karlsruhe; Professor Thomas Pfeiffer, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Gerhart Reichling vom Deutschen Richterbund aus Berlin, Vorsitzender Richter am OLG Zweibrücken und Hansjörg Staehle, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (Präsident der Rechtsanwaltskammer München).
(hib-Meldung vom 5.5.2011)