BGH: Angebotsmanipulation bei Amazon – Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen
Der BGH hat mit Urteil vom 3.3.2016 – I ZR 140/14 – wie folgt entschieden: Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt.