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Wirtschaftsrecht
17.10.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Angebot einer Werbeblocker Software – keine unlautere zielgerichtete Behinderung noch eine allgemeine Marktstörung – Werbeblocker II

Der BGH hat mit Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16 – entschieden: a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

 

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