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Wirtschaftsrecht
31.03.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M.: Angabe der Abgasemissions- und Verbrauchsangaben in Neuwagenangeboten

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 6.2.2014 – 6 U 224/12 - entschieden: 1. Bietet ein Kraftfahrzeughändler im Internet Neuwagen unter Nennung der Motorleistung an, müssen gleichzeitig hierzu und unmittelbar wahrnehmbar die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen gemäß § 5 PKW-EnVKV erfolgen; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt zugleich ein unlauteres Verhalten im Sinne von §§ 4 Nr. 11, 5a II, IV UWG dar. 2. Für den in Ziffer 2. dargestellten Verstoß ist auch der für einen ausländischen Fahrzeughersteller tätige deutsche Generalimporteur als Mittäter wettbewerbsrechtlich verantwortlich, der seinen Vertragshändlern ein Internetportal zur Verfügung stellt, welches in einer Auflistung das Angebot von Neuwagen unter Nennung der Motorleistung ohne gleichzeitige Mitteilung der Verbrauchs- und Emissionsangaben vorsieht; dies gilt auch, soweit auf diese Weise Neuwagen anderer Marken angeboten werden.

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