KG Berlin: Anforderungen einer Löschung eines nach § 47 Abs. 2 GBO gebuchten Gesellschafters
Mit Beschluss vom 19.7.2011 - 1 W 491/11 u. a. - hat das KG Berlin entschieden: Für die bloße Löschung eines nach § 47 Abs. 2 GBO gebuchten Gesellschafters bedarf es neben der formgerechten Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gemäß §§ 19, 22 Abs. 2 GBO.