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Wirtschaftsrecht
30.09.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 12.7.2016 – XI ZR 564/15 – entschieden: a) Die Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift genügte auch nach Einführung des § 14 Abs. 4 BGB-InfoV in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Fortführung BGH, Urteil vom 11. April 2002 I ZR 306/99, WM 2002, 1352, 1353 f.).

b) Zu einer Fußnote mit dem Fußnotentext "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" nach der Angabe "zwei Wochen".

c) Zu den Grenzen der Bearbeitung des Musters für die Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung.

d) Zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung und zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei laufenden Verbraucherdarlehensverträgen.

Hinweis der Redaktion:Die Entscheidung wird in einer der kommenden Ausgaben des BB mit einem Kommentar von Edelmann veröffentlicht.

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