OLG Stuttgart: Anforderungen an Notarbescheinigung bei Einreichung der Gesellschafterliste
Mit Beschluss vom 12.4.2011 -8 W 120/11 - hat das OLG Stuttgart entschieden: Bei Einreichung der Gesellschafterliste gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss die Notarbescheinigung nicht wortgenau, aber ihrem Sinngehalt nach dem Gesetzestext des § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG entsprechen.