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Wirtschaftsrecht
14.05.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Anfechtungsklage - Beitritt eines GmbH-Gesellschafters in der Berufungsinstanz

Mit Beschluss vom 31.3.2008 - II ZB 4/07 - hat der BGH entschieden: Hat die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines GmbH-Gesellschafters in erster Instanz Erfolg, kann ein anderer Gesellschafter selbst dann dem Rechtsstreit auf der Seite der Gesellschaft beitreten und Berufung einlegen, wenn die Gesellschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat. Die Berufungsfrist beginnt für den GmbH-Gesellschafter, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, mit der Zustellung des Urteils an die Gesellschaft (Anschluss an Sen. Beschl. v. 8.11.2004 ‑ II ZB 41/03 = BB 2005, 240 Ls).

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