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Wirtschaftsrecht
28.01.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Anfechtbarkeit von Globalzessionen

Der BGH hat mit Urteil vom 29.11.2007 - IX ZR 30/07 - entschieden: Globalzessionsverträge sind auch hinsichtlich der zukünftig entstehenden Forderungen grundsätzlich nur als kongruente Deckung anfechtbar. Das Werthaltigmachen zukünftiger Forderungen aus Globalzessionen ist als selbständige Rechtshandlung anfechtbar, wenn es dem Vertragschluss zeitlich nachfolgt; insoweit handelt es sich ebenfalls um eine kongruente Deckung, wenn dies für das Entstehen der Forderung zutrifft. Die Insolvenzanfechtung von global abgetretenen, zukünftig entstehenden Forderungen scheitert grundsätzlich nicht am Vorliegen eines Bargeschäfts.

Hinweis der Redaktion: Vgl. hierzu den Entscheidungsreport von Tauschner, RA in der Kanzlei Lovells LLP, München, in Heft 6 des „Betriebs-Berater". Der Abdruck des Urteils im Volltext erfolgt in Heft 7 mit einem Kommentar von Edelmann, Kanzlei Thümmel Schütze und Partner, Stuttgart.

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