BGH: Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung
Mit Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08 - hat der BGH entschieden: Teilzahlungen des Schuldners, die dieser nach fruchtloser Zwangsvollstreckung im Rahmen einer vom Gerichtsvollzieher herbeigeführten Ratenzahlungsvereinbarung erbringt, sind wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (Ergänzung zu BGHZ 155, 75; 162, 143).