R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
21.05.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Anbieter von Telekommunikationsdiensten hat auf Gefahren von volumenabhängigen Tarifen hinzuweisen

Der BGH hat mit Urteil vom 15.3.2012 - III ZR 190/11 - entschieden: Bei Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Leistungsspektrums durch den Anbieter von Telekommunikationsdiensten ist der Anbieter verpflichtet, bei deren Entgeltberechnung auf die Verwendung anderer Parameter als für die bisher angebotenen Dienste und deren Gefahren (hier: mobiler Internetzugang mit volumen- und nicht zeitabhängigem Tarif) hinzuweisen. Zwar bestand und besteht noch keine entsprechende gesetzlich normierte Pflicht der Diensteanbieter zu derartigen Hinweisen; eine solche Verpflichtung ergibt sich aber als Nebenpflicht aus dem geschlossenen Mobilfunkvertrag.

stats