BaFin: Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG
Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG angepasst. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.
(Meldung BaFin vom 18.5.2020)