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Wirtschaftsrecht
20.05.2020
Wirtschaftsrecht
BaFin: Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG angepasst. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.

(Meldung BaFin vom 18.5.2020)

 

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