EU-Kommission : Aktionsplan zum besseren Schutz geistigen Eigentums verabschiedet
Am 1.7.2014 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in der EU und eine Strategie für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern verabschiedet.
Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen gewerbsmäßige Rechtsverletzungen in den Mittelpunkt gestellt werden (Grundsatz „Follow the money“). Ziel ist es, mit einem internationalen Ansatz die neuesten Entwicklungen zu berücksichtigen und die der Kommission derzeit zur Verfügung stehenden Mittel zu verbessern, um höhere Standards beim Immaterialgüterschutz in Drittländern zu fördern und den Handel mit schutzrechtsverletzenden Waren zu unterbinden.
„Dieser Aktionsplan zeigt, wie wir unsere Politik neu auf eine bessere Einhaltung der Immaterialgüterrechte durch die Privatwirtschaft ausrichten wollen“, erklärte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. „Statt den Einzelnen zu bestrafen, der – häufig unwissentlich – Immaterialgüterrechte verletzt, orientieren sich die beschlossenen Maßnahmen an dem Grundsatz „Follow the money“, um gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzern die Einnahmequelle zu entziehen.“
Handelskommissar Karel De Gucht sagte: „Unsere Unternehmen, Urheber und Erfinder sollten für ihre kreative und innovative Arbeit eine angemessene Vergütung erhalten. Hierzu und zur Aufrechterhaltung der Anreize für Innovation und Kreativität müssen wir mit unseren internationalen Partnern weiter an einer Verbesserung der Standards arbeiten. Wir sind nach wie vor dafür offen, unser Konzept an ihren Entwicklungsstand anzupassen, weisen aber auf die positiven Auswirkungen hin, die geistiges Eigentum auf Wachstum, Arbeitsplätze und Verbraucher haben kann.“
Der für Zoll zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta ergänzte: „Für die wirksame Durchsetzung von Schutzrechten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie zwischen diesen und der Wirtschaft erforderlich. Dies ist sowohl innerhalb der EU als auch gegenüber unseren internationalen Partnern von entscheidender Bedeutung. Dieser Ansatz, der zahlreiche Interessenträger einbezieht, stellt eine Herausforderung dar, ist jedoch die einzige Möglichkeit, einen angemessenen Schutz unseres geistigen Eigentums in der EU und im internationalen Handel zu gewährleisten.“
Die globalisierte Wirtschaft baut heute zunehmend auf die kräftig wachsenden wissensbasierten Branchen, die der Krise gut standgehalten haben. Die Zahl der neuen europäischen Patentanmeldungen, eingetragenen Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern hat sich zwischen 2003 und 2012 mehr als verdoppelt. Die hohe Zahl von Tätigkeiten, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, könnte jedoch dieser positiven Entwicklung schaden. Allein im Jahr 2012 haben die Grenzkontrollbehörden in der EU in 90 000 Fällen Waren registriert, bei denen der Verdacht auf Schutzrechtsverletzung bestand (gegenüber weniger als 27 000 im Jahr 2005). Nach Schätzungen der OECD gehen der Weltwirtschaft durch Schutzrechtsverletzungen jedes Jahr insgesamt rund 200 Mrd. Euro verloren.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung sieht der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums Folgendes vor:
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Aufnahme eines Dialogs mit den Interessenträgern (z. B. mit Online-Anbietern von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen) zur Verringerung der Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen im Internet;
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Einführung besonderer Sorgfaltspflichten für alle Akteure, die an der Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind, da eine verantwortungsvolle Kontrolle der Lieferkette und die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten das Risiko von Schutzrechtsverletzungen verringert;
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Unterstützung kleiner Unternehmen bei der wirksameren Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums durch Verbesserung der Gerichtsverfahren; zu diesem Zweck wird sich die Kommission zum ersten Mal mit den nationalen Regelungen befassen, die der direkten Unterstützung von KMU beim Zugang zur Justiz dienen;
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Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Austausch bewährter Methoden;
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Bereitstellung eines umfassenden Schulungsprogramms für die Behörden der Mitgliedstaaten, um rascher Präventivmaßnahmen gegen gewerbsmäßige schutzrechtsverletzende Aktivitäten in der gesamten EU treffen zu können und Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermitteln.
In Bezug auf den internationalen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums schlägt die Kommission vor:
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Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur Verbesserung des internationalen Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums und Gewährleistung eines angemessenen und effizienten Schutzes für die Rechteinhaber in den das Immaterialgüterrecht betreffenden Kapiteln bilateraler Handelsabkommen;
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Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen von Dialogen über geistiges Eigentum und entsprechenden Arbeitsgruppen, um die systemischen Probleme und zentralen Schwachstellen in ihren Immaterialgüterschutzsystemen zu beheben;
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Durchführung regelmäßiger Erhebungen zur Aufstellung einer Liste von „Schwerpunktländern“ für gezielte Anstrengungen der EU;
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Unterstützung von KMU und Rechteinhabern vor Ort durch konkrete Maßnahmen wie Helpdesks für Rechte des geistigen Eigentums bei gleichzeitiger Mobilisierung und Stärkung der Sachkenntnis in den Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in Drittländern auf dem Gebiet des geistigen Eigentums;
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Bereitstellung und Bekanntmachung von geeigneten Programmen für technische Hilfe auf dem Gebiet des geistigen Eigentums für Drittländer (z. B. Schulung, Kapazitätsaufbau, Mobilisierung von Vermögenswerten in Form von geistigem Eigentum).
Nächste Schritte
Die in den Mitteilungen dargelegten Maßnahmen sollen 2014 und 2015 eingeleitet werden. Die Kommission wird genau verfolgen, wie diese Initiativen umgesetzt werden. Sie fordert das Europäische Parlament, den Rat, die Mitgliedstaaten, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und die Interessenträger (einschließlich des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums) auf, sich aktiv an den anstehenden Arbeiten zu beteiligen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Kommission prüfen, ob weitere, möglicherweise legislative Maßnahmen erforderlich sind.(PM EU-Kommission vom 1.7.2014)
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