Europäisches Parlament : Aktionärsrechterichtlinie - Annahme des EP-Berichts
Das Plenum des EP hat am 8.7.2015 den Berichtsentwurf des Berichterstatters Sergio Gaetano Cofferati (S&D, IT) zum Richtlinienentwurf zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie angenommen. Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus,dass Großunternehmen und börsennotierte Unternehmen Informationen zu erzielten Gewinnen, entrichteten Steuern und erhaltenen staatlichen Beihilfen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, offenlegen müssen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, dass Aktionäre alle drei Jahre über die Vergütungspolitik für die Mitglieder der Unternehmensleitung einer börsennotierten Gesellschaft abstimmen können. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch bei der Umsetzung entscheiden können, ob das Ergebnis einer solchen Abstimmung durch die Aktionärshauptversammlung verbindlichen oder beratenden Charakter hat. Schließlich sieht der Berichtsentwurf die Verpflichtung zur länderspezifischen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) vor, die sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen ihre Steuererklärungen offenlegen. Nun wird das EP die Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission aufnehmen.
(Nachrichten aus Brüssel der BRAK vom 9.7.2015)