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Wirtschaftsrecht
14.03.2017
Wirtschaftsrecht
EP: Aktionärsrechte-RL verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 14.3.2017 die neugefasste Richtlinie über die Aktionärsrechte verabschiedet. Damit werden die Rechte von Aktionären gegenüber den Unternehmen, in die sie investieren, gestärkt. Dazu gehört auch ein Mitspracherecht bei der Festsetzung der Vergütungen von Führungskräften.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: „Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Wenn wir eine stabile Wirtschaft in Europa wollen, müssen wir auf langfristigen Erfolg bauen, nicht auf rasche Gewinne. Die neugefasste Richtlinie ist auch von Vorteil für Unternehmen, da sie vor kurzfristiger und übermäßiger Risikobereitschaft schützt. Langfristige, transparente Strategien sind in Zukunft gefragt. Aktionäre erhalten mehr Mitspracherecht im Hinblick auf die Koppelung der Vorstandsgehälter an entsprechende Leistungen.“

(Newsletter EU-Kommission vom 14.3.2017)

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