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Wirtschaftsrecht
22.03.2012
Wirtschaftsrecht
BReg: Aktienrecht wird geändert

Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf das geltende Aktienrecht einer „punktuellen Weiterentwicklung". Sie schlägt deshalb vor, bei einer Wandelanleihe (der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln) auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen. Wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8989) weiter hervorgeht, sollen Unternehmen Kernkapital in Zukunft auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien (das sind Aktien, bei denen der Inhaber bestimmte Dividendenvorzüge genießt, dafür aber kein Stimmrecht in der Hauptversammlung besitzt) bilden können.

Ein Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien solle auch bei nichtbörsennotierten Gesellschaften bestehen bleiben. Allerdings werde die Ausgabe von Inhaberaktien an den Ausschluss des Einzelverbriefungsanspruchs geknüpft und Hinterlegung der Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank oder einem vergleichbaren ausländischen Verwahrer zur Pflicht gemacht.

(hib-Meldung vom 22.3.2012)

Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu bereits die Beiträge von Drinhausen/Keinath, BB 2012, 395, und Ziemons, BB 2012, 523.

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