R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
01.08.2018
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Airbnb zur Einhaltung des Verbraucherrechts aufgefordert

Die Europäische Kommission und EU-Verbraucherbehörden haben am 16.7.2018 Airbnb aufgefordert, ihre Preisangaben und Geschäftsbedingungen an die EU-Verbrauchervorschriften anzupassen. „Die Verbraucher müssen problemlos erkennen können, welchen Preis sie für welche Dienstleitungen zu zahlen haben. Außerdem bedarf es fairer Regeln beispielsweise, wenn der Eigentümer einer Wohnung den Beherbergungsvertrag kündigt. Ich erwarte von Airbnb, dass es rasch die richtigen Lösungen vorlegt“, so EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourová. Derzeit sind die Preisangaben und einige Geschäftsbedingungen von Airbnb nicht mit EU-Vorschriften wie der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln und der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen vereinbar. Airbnb hat jetzt bis Ende August Zeit, um detaillierte Lösungen für die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts vorzuschlagen. Die Kommission und die Verbraucherbehörden werden im September bei Bedarf mit Airbnb zusammenkommen, um allfällige Bedenken auszuräumen. Sollten die Vorschläge des Unternehmens als nicht zufriedenstellend betrachtet werden, könnten die Verbraucherschutzbehörden Durchsetzungsmaßnahmen beschließen.

(Meldung EU-Kommission vom 16.7.2018)

 

stats