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Wirtschaftsrecht
12.07.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Airbnb sorgt für klare Informationen auf seiner Website

Nach Gesprächen mit der EU-Kommission hat die Plattform Airbnb die Art und Weise verbessert, wie sie Unterkunftsangebote auf ihrer Website darstellt. Diese entspricht nun den Normen des EU-Verbraucherrechts, gab die EU-Kommission am 11.7.2019 bekannt. U. a. sehen Nutzer bei der Suche nach Unterkünften an bestimmten Daten jetzt den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben. Die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden hatten Airbnb im Juli 2018 zu Verbesserungen aufgefordert.

(EU-Aktuell Nachrichten vom 11.7.2019)

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