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Wirtschaftsrecht
19.01.2011
Wirtschaftsrecht
BRAK: Änderungsvorschläge für neues Mediationsgesetz

Die Bundesrechtsanwaltskammer  (BRAK) begrüßt das Anliegen des am 12.1.2011 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines neuen Mediationsgesetzes. Allerdings befürchtet die BRAK, dass mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Stärkung der gerichtsinternen Mediation keine Förderung, sondern eine Schwächung der außergerichtlichen Mediation einhergeht. Da die richterliche Mediation von den Parteien ohne weitere Kosten in Anspruch genommen werden kann, fehlt ein wichtiger Anreiz für die Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens. Hinzu kommt, dass durch die richterliche Mediation weitere Justizressourcen in erheblichem Maße gebunden werden. Die mit dem Entwurf auch verfolgte Zielsetzung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte und einer nachhaltigen Verkürzung der Prozessdauer wird deshalb im Wesentlichen verfehlt.

„Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf belastet stattdessen die Justiz mit einer weiteren Aufgabe und schafft gleichzeitig durch die kostenlose richterliche Mediation faktisch einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten der gewünschten außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren", erläutert Michael Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK, die Kritik der Rechtsanwälte. "Darüber hinaus gibt es weder Kostenanreize für die frühzeitige Inanspruchnahme einer Mediation noch eine finanzielle Unterstützung einer bedürftigen Partei für die außergerichtliche Streitbeilegung.

(PM BRAK vom 14.1.2011)

Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu auch das Schwerpunktheft Mediation BB 3/2011.

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