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Wirtschaftsrecht
10.06.2013
Wirtschaftsrecht
BR: Änderungen bei der Bankenaufsicht verlangt

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7.6.2013 das sog. CRD-IV Umsetzungsgesetz, das europäische Vorgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht in nationales Recht umsetzen soll, an den Vermittlungsausschuss übergeben. Der Bundesrat hält es für erforderlich, in die neu geschaffenen Haftungsregelungen des Finanzmarktstabilisierungsfonds alle Abwicklungsanstalten einzubeziehen und keine alleinige Ausnahme für die Abwicklungsanstalten zu schaffen, für die der Fonds alleiniger Verlustausgleichsverpflichteter ist.

Das Gesetz beruht auf einer Empfehlung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken (Basel III). Ziel ist es, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu stärken. Damit Banken in schwierigen Zeiten Verluste abfangen können, sollen sie zukünftig sogenannte fixe sowie gegebenenfalls antizyklische Kapitalpuffer aufbauen.

(PM BR vom 7.6.2013)

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