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Wirtschaftsrecht
30.03.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Änderungen an Commerzbank-Restrukturierung akzeptiert

Die Commerzbank darf ihre größte Tochtergesellschaft Eurohypo unter strikten Auflagen nun doch behalten. Die EU-Kommission akzeptierte am 30.3.2012 eine entsprechende Änderung am Restrukturierungsplan, der die Vorteile durch Staatsbeihilfen für die Commerzbank ausgleichen soll. Zuvor war ein ursprünglich vorgesehener Verkauf der Eurohypo gescheitert.

Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte, Abschreibungen auf die Eurohypo in der Bilanz der Commerzbank und ein Verbot für die Bank, bis Ende 2014 andere Unternehmen zu übernehmen, seien ein angemessener Ausgleich dafür, dass die Eurohypo bei der Commerzbank verbleiben könne. Die Commerzbank muss bei der Eurohypo zudem zwischen Kernaktivitäten und anderem Geschäft trennen. Die Bereiche öffentliche Finanzen und Teile des kommerziellen Immobiliengeschäfts als Nicht-Kerngeschäft müssen ihre Arbeit über einen gewissen Zeitraum vollständig abwickeln.

(PM EU-Kommission vom 30.3.2012)

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