OLG München: Änderung einer Vereinssatzung
Mit Beschluss vom 21.6.2011 - 31 Wx 168/11 - hat das OLG München entschieden: Die Änderung der Satzung eines Vereins dahingehend, dass es zur Änderung des Vereinszwecks nicht der Zustimmung aller Mitglieder bedürfe, kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.