EU-Kommission: Änderung des VW-Gesetzes erneut angemahnt
Die EU-Kommission will Deutschland förmlich auffordern, das 1960 erlassene Volkswagen-Privatisierungsgesetz (VW-Gesetz) zu ändern, da der am 27.5.2008 von der Bundesregierung vorgelegte, aber noch nicht verabschiedete Entwurf eines neuen VW-Gesetzes u. a. die Sperrminorität von 20 Prozent unangetastet lässt. Die Aufforderung zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 23.10.2007 ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme", der zweiten Stufe des Verfahrens, das Art. 228 EG-Vertrag bei Verstößen gegen EuGH-Urteile vorsieht. Erteilt Deutschland innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der mit Gründen versehenen Stellungnahme keine zufriedenstellende Antwort, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 27.11.2008)