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Wirtschaftsrecht
27.05.2011
Wirtschaftsrecht
Bundestag: Änderung des Umwandlungsrechts beschlossen

Zu der am 26.5.2011 im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossenen Änderung des Umwandlungsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Koalition stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter. Mit der Änderung des Umwandlungsgesetzes werden Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Hürden befreit und finanziell entlastet. Die Anpassung des Umwandlungsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Baustein in einem modernen Wirtschaftsrecht, das die Innovationskraft stärkt und Wachstum und mehr Beschäftigung fördert.

Die Änderung des Umwandlungsgesetzes sieht wesentliche Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften werden sich die Änderungen auswirken. So wird die Vorbereitung der Hauptversammlung vereinfacht, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll.

Die beschlossene Regelung wahrt zugleich den Schutz der Anteilseigner und Gläubiger.

(PM BMJ vom 27.5.2011)

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