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Wirtschaftsrecht
20.12.2018
Wirtschaftsrecht
BReg: Änderung der AWV - höhere Hürden für Firmenübernahmen

Wenn deutsche Unternehmen durch ausländische Investoren übernommen werden sollen, wird das künftig strenger geprüft. So soll die Bundesregierung frühzeitig mitentscheiden können, ob legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sind. Das Kabinett hat dazu am 19.12.2018 eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen.

Will künftig ein außereuropäischer Investor mindestens zehn Prozent der Anteile eines deutschen Unternehmens erwerben, kann die Bundesregierung den Vorgang prüfen. Bislang betrug die Prüfschwelle 25 Prozent der Firmenanteile. Der abgesenkte Schwellenwert bezieht sich nur auf Unternehmen, die für die Sicherheit Deutschlands entscheidend sind – etwa im Bereich der Verteidigung oder der sogenannten kritischen Infrastrukturen. Dazu zählen Energieversorger, aber auch Lebensmittelproduzenten ab einer bestimmten Größe. Auch für Unternehmen der Medienwirtschaft gelten künftig die verschärften Regeln. Das soll verhindern, dass deutsche Medien bei Übernahme durch ausländische Investoren für Desinformation genutzt werden können.

(BReg Aktuelles vom 19.12.2018)

Hinweis der Redaktion: S. dazu auch den Online-Standpunkt von Slobodenjuk, abrufbar ab 31.12.2018 unter https://betriebs-berater.ruw.de/

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