BaFin: Abwicklungsplanung – Rundschreiben veröffentlicht
Die BaFin hat ihr Rundschreiben 9/2019 (A) zur Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung veröffentlicht.Das Rundschreiben richtet sich an alle Institute und Gruppen, für die die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde unmittelbar zuständig ist. Institute oder Gruppen in der Zuständigkeit des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board – SRB) fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rundschreibens. Für sie gelten ausschließlich die vom SRB veröffentlichten Vorgaben.
Das Rundschreiben sieht vor, dass die BaFin den Instituten und Unionsmutterunternehmen, für die sie zuständig ist, jedes Jahr vor Ablauf des 31. Dezember individuell mitteilt, welche Informationen sie im Folgejahr zum Einreichungstermin übermitteln sollen. Solange ein Institut oder Unionsmutterunternehmen nicht unterrichtet wurde, darf es davon ausgehen, dass es keine entsprechenden Angaben machen und somit auch keine Meldebögen oder sonstigen Informationen übermitteln muss.
(Meldung BaFin vom 30.8.2019)