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Wirtschaftsrecht
13.01.2014
Wirtschaftsrecht
VGH Hessen: Abwicklung von Einlagengeschäften

Der VGH Hessen hat mit Beschluss vom 1.11.2013 – 6 B 1876/13 - entschieden: Bei der Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG handelt es sich um eine gesetzlich vorgezeichnete öffentlichrechtliche Maßnahme im aufsichtsrechtlichen Verhältnis der Behörde zu den betroffenen Unternehmen, die unabhängig von zivilrechtlichen Vereinbarungen mit den Anlegern ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 23.11.2011 – 8 C 18.10, BKR 2011, 208). Daraus schließt der Senat, dass eine rückwirkende Schuldübernahme auch dann unbeachtlich ist, wenn sie nach Anhörung des Unternehmens und vor Erlass der Abwicklungsanordnung vereinbart wurde, ohne dass es insoweit einer weitergehenden höchstrichterlichen Klärung bedarf.

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