BGH: Abtretung von Darlehensforderungen durch Sparkassen
Der BGH hat mit Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 225/08 - entschieden: Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StGB.