OLG München: Absehen von der Eintragung der Liquidatoren im Handelsregister
Mit Beschluss vom 21.10.2010 - 31 Wx 127/10 - hat das OLG München entschieden: Das Registergericht kann in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens von der Eintragung des von ihm bestellten (Nachtrags-) Liquidators einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft in das Handelsregister absehen, wenn die zu erwartende Abwicklungstätigkeit im Hinblick auf deren Inhalt und Umfang eine solche nicht erfordert (Ergänzung zu OLG München GmbHR 2008, 821).