AG München: Abschwächung von Werbeversprechungen durch Vertrags-AGB
Mit Urteil vom 3.2.2011 - 261 C 25225/10 - hat das AG München entschieden: Der verständige Verbraucher muss damit rechnen, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Versprechungen eines Werbeprospekts konkretisiert und eventuell auch abgeschwächt werden. Auch wenn diese mühsam zu lesen sind, ist deren Lektüre zumutbar.
(PM AG München vom 8.8.2011)