EU-Kommission: Abschottung des deutschen Energiemarktes unzulässig
Deutschland und 24 weitere EU-Mitgliedstaaten kommen ihren Verpflichtungen aus den Gas- und Elektrizitätsvorschriften nicht nach. Daher hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um geltende Gemeinschaftsvorschriften über den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt durchzusetzen. Deutschland verstößt u.a. gegen Verbraucherschutzklauseln, die ein Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher auf nationaler Ebene vorsehen.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 25.6.2009)