BGH: Abschluss eines wirksamen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 S. 1 Fall 2 ZPO
Mit Urteil vom 14.7.2015 – VI ZR 326/14 - hat der BFH entschieden: Ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Fall 2 ZPO kann nur durch Annahme des schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts mit Schriftsatz der Parteien wirksam geschlossen werden.