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Wirtschaftsrecht
08.06.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Abschluss des Kaufvertrags über getankten Kraftstoff - Verzug der Kaufpreiszahlung

Mit Urteil vom 4.5.2011 - VIII ZR 171/10 - hat der BGH entschieden: Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber beziehungsweise unter dessen Vermittlung mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff. Entrichtet der Kunde einer Selbstbedienungstankstelle den Kaufpreis für den getankten Kraftstoff nicht, so gerät er mit dem Verlassen des Tankstellengeländes in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.

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