BGH: Abschluss eines Überweisungsvertrags nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts - Bereicherungsanspruch entsprechend den für Dreiecksverhältnisse geltenden allgemeinen Grundsätzen als Leistungskondiktion
Der BGH hat mit Urteil vom 21.11.2013 - IX ZR 52/13 - wie folgt entschieden: Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.