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Wirtschaftsrecht
20.11.2008
Wirtschaftsrecht
LG Mannheim: Abrechnung fiktiver Reparaturkosten

Das LG Mannheim hat mit Urteil vom 24.10.2008 - 1 S 95/08 - entschieden, dass der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt dann nicht zu Grunde legen darf, wenn ihm der Schädiger eine gleichwertige zumutbare andere kostengünstigere Reparaturmöglichkeit konkret benennt. Eine solche andere zumutbare Reparaturmöglichkeit ist bei einem Blechschaden eines zehn Jahre alten Fahrzeugs gegeben, wenn es sich um einen in der Nähe des Wohnortes des Geschädigten angesiedelten DEKRA-zertifizierten Karosseriebaubetrieb handelt, der nach den Reparaturanweisungen des Herstellers unter Verwendung von Original-Ersatzteilen die Reparatur durchführt und von einem KfZ-Meister geführt wird.

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