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Wirtschaftsrecht
25.08.2011
Wirtschaftsrecht
BMJ: Abo- und Kostenfallen im Internet erfolgreich bekämpfen

Zu dem am 24.8.2011 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage bereits in Kostenfallen getappt. Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen im Internet. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen. Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der Schutz vor Kostenfallen gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet. Die Neuregelung stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch im Interesse der Wirtschaft. Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der Grenze Halt macht. In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird."

(PM BMJ vom 24.8.2011)

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