BGH : Abgrenzung zwischen einem Mietvertrag über Geschäftsräume und einem Immobilienleasingvertrag
Der BGH hat mit mit Urteil vom 26.11.2014 - XII ZR 120/13 - entschieden: a) Zur Abgrenzung zwischen einem Mietvertrag über Geschäftsräume und einem Immobilienleasingvertrag.
b) In einem Immobilienleasingvertrag wird der Leasingnehmer durch eine in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Regelung, mit der ihm die Instandhaltungspflicht für das von ihm genutzte Gebäude übertragen wird, nicht unangemessen benachteiligt.